 |
|
 |
 |
 |
 |
Hilfe für Eltern
|
|
|
Die Geburt eines behinderten Kindes verändert die Dynamik innerhalb der Familie, vor allem dann, wenn es bei jungen Eltern das erste Kind ist. Das behinderte Kind erfordert einen großen physischen und psychischen Kraftaufwand; es strukturiert den Tagesablauf; es nimmt Einfluß auf die berufliche Tätigkeit und Freizeitgestaltung der Eltern; das Kind beeinträchtigt auch die sozialen Kontakte. Die Eltern brauchen in vielen Situationen konstruktive und. wirksame Hilfen. Ein Grundbedürfnis der Eltern besteht zunächst einmal darin, verständliche Informationen über die Behinderung ihres Kindes und Hinweise zur allseitigen Förderung des Kind.es zu erfahren. Hier sind besonders neben den behandelnden Fachärzten und - kliniken die Frühförderstellen gefordert. In der Personalausstattung einer Frühförderstelle ist sichergestellt, daß Kompetenzen verfügbar sind, so – im medizinische-therapeutischen Bereich (Kinderarzt mit neuropsychiatrischer Subspezialisierung, Physio therapeuten, Krankenschwestern, Ergotherapeuten ) – im pädagogisch-psychologischen Bereich (Psychologe, Sonder- bzw. Heilpädagoge, Früherzieher) – im sozialen Bereich (Sozialarbeiter, Sozialpädagoge). Frühförderung als ganzheitliches und interdisziplinäres System von Hilfen umfaßt Diagnostik, Therapie, pädagogische Förderung, Beratung und Anleitung der Eltern. Die in der diagnostischen Phase gewonnenen Erkenntnisse stellen die Ausgangsbasis für eine gezielte, ganzheitliche Entwicklungsförderung dar. Förderziele und -innalte werden individuell auf das einzelne Kind und die Familie abgestimmt. Förderschwerpunkte beziehen sich insbesondere auf – die Vermittlung und Durchsetzung (fach-)ärztlicher Maßnahmen – physiotherapeutische Maßnahmen (z.B. zur Entwicklung der Sensomotorik und der motorischen Fähigkeiten) – logopädische Maßnahmen (z.B. zur Behebung mundmotorischer Störungen und zur Anbahnung der sprahlichen Kommunikati an – ergotherapeutischeLeistungen (z.B. zur Wahrnehrnungsförderung und kognitiven Entwicklung) – psychologische Interventionen und heilpädaggische Angebote (z.B. Anregungen zum Spielen und Lernen). Bei der Verordnung häuslicher Übungsprogramme darf es zu keiner Überforderung für das behinderte Kind und seine Eltern kommen, es muß auch freie Zeit für unbeschwerte Kontakte und Entspannung bleiben. Die Eltern müssen zu folgender Erkenntnis gelangen: Die Frühförderung behinderter Kinder hat - trotz der Belastungen für die Eltern - ihre besonderen Chancen in den ersten Jahren der kindlichen Entwicklung, weil in den sog. “sensiblen Phasen” der frühen Kindheit das Kind, für Außenreize besonders empfänglich ist, die Erfolgswahrscheinlichkeit am höchsten ist. Frühförderstellen werden nach Abschluß der Betreuung auchHinweise zur welterführenden Versorgung des behinderten Kindes geben, sei es - je nachArt und Ausprägungsgrad der Schdigung - zu – der regelmäßigen Kontrolle desGesundheits- und Funktionszustandes – der Behandlung vorübergehender aktueller Krankheitsre zustände – der Kontrolle der Restfunktionen und der Versorgung mit technischen Hilfen – der Veranlassung von Wiederholungsbehandlu ngen und von operativen Eingriffen. Bei der Anwendung von technischen Rehabilitationshilfen geht es um – Hilfen für den Haushalt (z.B. spezielle Eßgeräte) – Hilfen für die Kleidung – Hilfen für die persönliche Hygtene (Körperpflege, Bad,Toil.) – spezielle Sitz- und Lagerungsgeräte – Hilfen für die Wohnung – Hilfen zur Fortbewegung und zum Transport. Zu den Leistungen einer Frühförderstelle gehört auch die Vermittlung von eltern- und familienbezogenen Hilfen. Bedeutung wird dabei den Familienentlastenden Diensten (FED) und Sozialdiensten beigemessen. Die Betreuung des behinderten Kindes durch den FED ermöglicht Eltern und Geschwistern Freiräume zur Befriedigung individueller Bedürfnisse. Der FED wird auch als Ansprechpartner bei Problemen mit Institutionen sowie bei der Kontaktnahme mit anderen Eltern genutzt. Mobile soziale Dienste, die von öffentlichen und privaten Trägern (z.B. von Wohlfahrtsverbänden organisiert werden, erstrecken sich u.a, auf – Tätigkeiten im Bereich der Grund- und Behandlungspflege – Hilfen im Haushalt – Verpflegungs- und Reinigungsdienste – Fahr- und Begleitdienste. In vielen Regionen ist dieHeilpädagogische Familienhilfe anzutreffen. Es werden folgende Leistungen angeboten: – Beratung der Familie – Unterstützung der Familiebei der Bewältigung d.Behinderung – Beratung und Hilfe bei Erziehungsfragen – Hilfestellungen für die Geschwister – Vermittlung von anderen Hilfsangeboten – Hilfen imUmgang mit Betrieben u. Institutionen. Von Nutzen für betroffene Eltern ist,daßsich dieEltern auch entsprechenden Selbsthilfegruppen und Mitgliederverbinden der Bundesarbeitsgemeinschaft “Hilfe für Behinderte” (z.B. dem Bundesverband für Körperbehinderte und Mehrfachbehinderte, der AG Spina bifida uni? Hydrocephalus, derBundesvereinigung Lebenshilfe für geistigBehinderte) anschließen. Die in der BAG “Hilfe für Behinderte” vereinigten Mitgliederverbinde bieten Mitgliedern und Interessenten folgende Leistungen bzw. Hilfen an: – Beratung zu speziellen Fragen (medizinische Versorgung, Hilfsmittelversorgung, Sozialrecht, Rehabilitation) – Informationstagungen und Fortbildungskurse – Vermittlung von Familienbegegnungen, Freizeitaktivitäten und Erholungsmöglichkeiten – partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Fachleuten – Informationen über Neuentwicklungen auf dem Gebiet derMedizin – fachübergreifender Erfahrungsaustausch – Herausgabe von Periodiva, Informationsschriften und Themenheften. Die Mitglierderverbände und nicht zuletzt die in Deutschland existierenden Behindertenverbände bieten ihren Mitgliedern auch Rechtshilfen an, sei es in der Beantragung von Pflegegeld, im Steuerrecht, in der Gewährung von Sozialhilfe und Wohngeld (Vgl. dazu “St.Kanuth: Behindertes Kind. Ratgeber durch das Behindertenrecht”. DTV München, 1996!). Im Zusammenhang mit dem Älterwerden des behinderten Kindes werden neue Probleme aktuell. Die Eltern bedürfen überzeugender Entscheidungshilfen für den Kindergartenund Schulbesuch sowie für die Berufsausbildung und Arbeitstätigkeit. Mit dem angestrebten Kindergartenbesuch stellt sich die Frage: An welchem Förderort (sprich Kindergarten) kann der erforderliche sonderpädagogische Förderbedarf am besten bewältigt werden? Es bieten sich folgende Möglichkeiten an: – Regelkindergarten (mit sonderpäd. Anleitung) – Sonderkindergarten entsprechend der Behinderung – integrierter Kindergarten für nichtbehinderte und behinderte Kinder – Sprachheilkindergarten – Heilpädagogische Tagesstätte für geistig behinderte Kinder – auf Wunsch der Eltern Vorschulerziehung ausschl. unter familiärhäuslichen Bedingungen, wobei ein stundenweiser Besuch des Kindergartens in Erwagung gezogen werden sollte. Für den nachfolgenden Schulbesuch wird sich die Frage “Regelschule oder Sonderschule (ohne oder mit Heimunterbringung)” stellen. Bei mehrfachbehinderten, im besonderen bei intellektuell beeinträchtigten Kindern wird die schwerwiegende Frage “Grundschule, Lernbehindertenschule, Geistigbehindertenschule oder Abteilung für schwerstbehinderte Schüler an einer Sonderschule? ” zu beantworten sein. Für befähigte behinderte Grundschüler wird für die nachfolgende schulische Entwicklung die Entscheidung “Hauptschule, Realschule oder Gymnasium?” zu treffen sein. Insgesamt gesehen, müssen verantwortungsbewußte Entscheidungen getroffen werden, Eltern erwarten eine sorgfältige Arbeitsweise der Fachleute und Institutionen, überzeugende Ratschläge und Hilfen durch gute Freunde und Mitarbeiter von Behindertenvereinigungen. Bei einer schulischen Integration (Regelschule) wird die positive Wertung der folgenden Einflußfaktoren erwartet: – Sicherung des sonderpädagogischenFörderbedarfs – Haltung der Pädagogen der Regelschule zur Integration – Grundeinstellung der Mitschüler und ihrer Eltern – Überwindung baulicher und räumlicher Barrieren – Gewährleistung der Schulhygiene sowie therapeutischer und pflegerischer Maßnahmen – Schaffung materieller und technischer Voraussetzungen – Zustimmung des Schulträgers. Dir Entscheidung über die Schulbildungslaufbahndes mehrfach behinderten, intellektuell beeinträchtigten Kindesmuß eine langfristige Diagnostizierung und Förderung vorangehen, Diesem Anliegen kommen Sonderpädagogische Diagnose- und Förderklassen nach. Den Rahmen für den Unterricht bildet der Lehrplan der Grundschule. Die Lehrer dürfen den Stoff der ersten beiden Jahrgangsstufen auf drei Jahre verteilen, um genügend Zeit für Fördermaßnahmen zu gewinnen. Nach dreijährigem Besuch der Diagnose- und. Förderklasse wird die Entscheidung getroffen, welcher Schulart der Schüler zuzuordnen ist.Noch vor Abschluß der schulischen Bildung werden von denEltern unddem behinderten Jugendlichen selbst Hilfen im besonderen “Entscheidungs-Hilfenilzur Berufsausbildung und - tätigkeit erwartet vor allem bei der konkreten Beantwortung der folgenden Fragen:
Welcher Beruf kommt unter Berücksichtigung der Behinderungs- und Leistungsstruktur am ehesten in Frage? Welche Form der Berufsausbildung - betrieblich, überbetrieblich oder in einem Berufsbildungswerk - wäre am zweckmäßigsten? Ist die Arbeit in einer Werkstatt für Behinderte drittklassig? Fachleute, Verwandte und Freunde sind gefordert.Neben den aufgezeigten inhaltlichen und materiellen Hilfen brauchen Eltern behinderter Kinder und Jugendlicher weitestgehend moralischen Beistand und echte (nicht geheuchelte) Solidarität in Praxis. Dr. Erich Tischer
|
Nach oben
|
S C H U L A U S B I L D U N G - B E R U F S W A H L - B E R A U F S A U S B I L D U N G
|
Buchtipp: Schulausbildung - Berufswahl - Berufsausbildung Körperhinderter
Es ist eine Tatsache, daß Körperbehinderte nur dann einen Arbeitsplatz finden, wenn sie eine gute Ausbildung erhalten haben. Stark an der Praxis orientierte Beiträge mit methodisch-didaktischen Aspekten im Hinblick auf schulische Maßnahmen in der Hinführung zur Arbeitswelt geben Anleitung u. Hilfen Bestell-Nr. 8034, 103 Seiten, 3 Euro . Bezugstel.:02642-992696
|
Nach oben
|
|